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Aktuelles

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Krankmeldungen

Die Möglichkeit der telefonischen Krankmeldung wurde von den Krankenkassen beendet, es ist daher notwendig, dass Sie persönlich nach Terminvereinbarung (online oder telefonisch) in der Ordination vorbeikommen. Eine Krankmeldung kann nur einen Arbeitstag rückdatiert werden (gilt für ALLE Krankenkassen)  geben Sie daher bei der telefonischen Terminvereinbarung an ab wann Sie die Krankmeldung benötigen.

Das Versenden von Krankmeldungen per Mail oder Fax ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. 

Covid 19 Impfungen

Auf individueller Ebene minimiert die COVID-19-Impfung nachweislich das Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken oder sogar zu versterben. Kommt es trotz Impfung zu COVID-19, so verläuft die Erkrankung in der Regel kürzer, milder und Komplikationen, Spitalsaufenthalte und Todesfälle werden weitgehend vermieden. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit, Long COVID zu entwickeln, bei geimpften Personen reduziert . Vor allem bei Risikopersonen und Personen höheren Alters ist eine regelmäßige Auffrischung der Impfimmunität nötig .

 

Bevorzugt empfohlen wird die Impfung den unter Indikation (siehe unten) gelisteten Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitserlauf. Grundsätzlich kann jedoch jeder:jede, der:die sich schützen möchte geimpft werden. In der Ordination wird die Impfung wieder für alle ab 12 Jahren angeboten.

Indikation bei denen Impfung bevorzugt empfohlen wird:

  •  Personen 60 Jahre und älter (auch ohne zusätzliche Risikofaktoren)

  • Schwangere

  • Personen mit Trisomie 21

  • Personen mit respiratorischen, kardialen, renalen, endokrinen, metabolischen, neurologischen, psychiatrischen oder chronisch-entzündlichen Grunderkrankungen

  • Personen mit schweren (dekompensierten) Organerkrankungen und onkologischen Erkrankungen

  • Personen mit Immundefekten, Immundefizienz oder immunsupprimierender Therapie, HIV-Infektion, Organ- oder Knochenmarkstransplantation, Autoimmunerkrankungen

  • Übergewichtige Personen (BMI ≥ 30)

  • In Alten- und Pflegeheimen betreute Personen sowie Personen mit intellektuellen oder körperlichen Behinderungen in und außerhalb von Betreuungseinrichtungen.

  • Personen mit intellektuellen oder körperlichen Behinderungen in und außerhalb von Betreuungseinrichtungen

 

Ein Mindestabstand zu vorangegangener Exposition (bekannte SARS-CoV-2- Infektion/Impfung) von 12 Monaten wird empfohlen

COVID 19 Antigentests und PCR Tests

 

In der Ordination können COVID 19 Antigentest  bei symptomatischen Patienten durchgeführt werden. Die Kosten  von den Krankenkassen nur bei Risikopatienten übernommen, bei allen anderen Patienten müssen die Tests privat bezahlt werden.

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