Aktuelles

Ende der Quarantänebestimmungen mit 01.08.2022
Mit 01.08.2022 gibt es bei einer positiven Testung auf COVID 19 keine Quarantäne mehr, daher ist es ab diesem Zeitpunkt notwendig, Patienten, die aufgrund von Symptomen Ihrer COVID 19 Infektion nicht arbeitsfähig sind krank zu schreiben. Sollten Sie einen positiven Test auf COVID 19 haben und aufgrund Ihrer Symptome (Kopfschmerzen, Halsschmerzen, Husten, Fieber usw.) nicht arbeitsfähig sein rufen Sie uns bitte während der Ordinationszeiten an. Ein Kontaktaufnahme oder Krankschreibung per email ist NICHT möglich. Kommen Sie bitte nicht einfach vorbei!
Sollten Sie keine Symptome haben und Ihr Arbeitgeber möchte, dass sie bei einer symptomlosen COVID 19 Infektion nicht zu Ihrem Arbeitsplatz kommen, dann ist KEINE Krankmeldung möglich- ihr Arbeitgeber müsste Sie in diesem Fall freistellen. Eine Krankmeldung ist nur mit Symptomen möglich!
Krankmeldungen
Die Möglichkeit der telefonischen Krankmeldung wurde von den Krankenkassen mit 01.06.2022 beendet.
Die einzige Ausnahme besteht bei COVID 19 Verdachtsfällen- ob ein Verdachtsfall vorliegt obliegt der Ärztin.
Für eine Krankmeldung ist eine telefonische Terminvereinbarung unbedingt notwendig!
Das Versenden von Krankmeldungen per Mail oder Fax ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Covid 19 Impfungen
In der Ordination sind Auffrischungsimpfungen (ab dem 4ten Stich) gegen COVID 19 bei Stammpatienten ab 12 Jahren möglich. Für diese Impfung stehen in der Ordination bivalente Impfstoffe (inkl Omicronvariante BA.4/5) zur Verfügung.
Eine telefonische Terminvereinbarung unter 01 2802934 ist unbedingt erforderlich, eine Anmeldung per email ist nicht möglich! Impfstoffe werden nur nach vorheriger Anmeldung bestellt.
Überprüfung des Impferfolgs/ Antikörpertest
Sowohl von Seiten des Gesundheitsministeriums, als auch von Seiten des nationalen Impfgremiums wird eine Antikörperbestimmungen zur Bestätigung eines durch die Impfung induzierten Schutzes derzeit als nicht zielführend angesehen, daher ist es in der Ordination nicht möglich bei einer Blutabnahme Antikörper mitbestimmen zu lassen.
COVID 19 Antigentests und PCR Tests
In der Ordination können COVID 19 Antigentest und PCR Tests bei symptomatischen Patienten durchgeführt werden. Die Entscheidung ob eine Testung notwendig ist obliegt der Ärztin. Für Sie als Patient entstehen keine weiteren Kosten.