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Allgemeinmedizin

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Beratung und medikamentöse Therapieeinstellung bei arterieller Hypertonie und/oder Diabetes mellitus


Erhöhte Blutzuckerwerte aber auch erhöhte Blutdruckwerte können langfristig Folgeschäden wie arterielle Verschlusskrankheit, Herzinfarkt, Schlaganfall oder Nierenschädigungen verursachen. Änderungen der Lebensgewohnheiten (Ernährung, Sport) und medikamentöse Therapie können diese Folgeschäden reduzieren und teilweise auch verhindern. Beratungen bezüglich „Life-Style“, Blutzuckermessungen mittels Fingerstich und Blutdruckmessungen führen wir in der Ordination gerne durch.
 

Blutabnahmen


Blutabnahmen finden nach persönlicher Terminvereinbarung jeweils Mittwoch und Freitag zu Beginn der Ordination statt. Bitte kommen sie nüchtern (nur Wasser oder ungesüßter Tee ist erlaubt) zur Blutabnahme.
 

EKG


Durch das EKG erhält man Auskunft über den Herzrhythmus und die Herzfrequenz. Bei bestimmten Erkrankungen oder der Einnahme bestimmter Medikamente sind regelmäßige Kontrollen notwendig.

Die Durchführung aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit bei akuten Beschwerden wie Druckgefühl auf der Brust oder unregelmäßigem Puls ist in der Ordination jederzeit möglich. Gelegentlich ist die Aussagekraft eines EKG´s begrenzt, weshalb eine weiterführende Abklärung bei einem Facharzt für Innere Medizin oder in einem Krankenhaus notwendig ist.
 

OP Freigabe


Häufig wird vor einer Operation eine OP Freigabe vom Hausarzt oder einem Facharzt für innere Medizin benötigt. Diese Freigabe umfasst eine Blutabnahme, eine klinische Untersuchung inklusive EKG und eventuell ein Lungenröntgen.


In den meisten Fällen ist Blutabnahme und OP Freigabe in der Ordination möglich. Sollten jedoch schwere internistische Grundkrankheiten vorliegen oder schwerwiegende langwierige Operationen notwendig sein, ist es notwendig eine OP Freigabe von einem Facharzt für innere Medizin durchführen zu lassen. Die Blutabnahme und die Zuweisung zum Lungenröntgen erhalten sie in jedem Fall in der Ordination.
 

Bitte beachten Sie: Für kosmetische Eingriffe und gewisse zahnärztliche Eingriffe, die aus Krankenkassensicht nicht medizinisch indiziert sind und daher von der Krankenkasse nicht übernommen werden (z.B. Zahnimplantate, Schönheitsoperationen) sind auch die Kosten für die OP Freigabe zur Gänze (Labor, Röntgen, EKG) privat zu bezahlen!
 

Vorsorgeuntersuchung


Die Vorsorgeuntersuchung kann ab dem vollendeten 18 Lebensjahr einmal jährlich durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Untersuchung wird ihr aktueller Gesundheitszustand evaluiert, zusätzlich können persönliche Risiken und Belastungen festgestellt werden. Die Untersuchung setzt sich aus 2 Teilen zusammen – einer Blutuntersuchung und der körperlichen Untersuchung. Wenn Sie eine Vorsorgeuntersuchung bei uns durchführen lassen möchten sprechen Sie uns bitte an, damit wir die notwendigen Termine vereinbaren können.
 

Therapie aktiv - Diabetes im Griff


In unserer Ordination wird für Typ 2 Diabetiker/innen Therapie aktiv- Diabetes im Griff angeboten. Ziel ist eine optimale ärztliche Betreuung mit engmaschigen Kontrollen (je nach Schweregrad der Erkrankung) und strukturierter Betreuung um eine optimale Blutzuckereinstellung zu Erreichen und Folgeschäden zu vermeiden oder zu verzögern. Als Teilnehmer/in an dem Programm haben Sie die Sicherheit der regelmäßigen Betreuung in der Ordination sowie der einmal jährlich vorgesehenen kompletten Untersuchung.
 

Mutter- Kind- Pass Untersuchungen der Schwangeren


In der 17. bis 20 Schwangerschaftswoche ist eine allgemeine interne Untersuchung der Schwangeren vorgesehen. Diese Untersuchung können Sie gerne in der Ordination durchführen lassen.
 

Krankmeldung


Jede Arbeitsunfähigkeitsmeldung (Krankmeldung, Krankenstandsbestätigung) ist eine ärztliche Bescheinigung, in der ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bestätigt, deswegen ist eine persönliche Anwesenheit für eine Untersuchung in der Ordination zwingend erforderlich. Eine Rückdatierung ist ausnahmslos nur für einen Tag möglich!
Eine Krankmeldung kann aufgrund der Vorschriften der Krankenkasse nur bei Vorlage von einer rezenten Krankenhausbestätigung (nach Unfall, Operation, stationärem Aufenthalt, usw.) über Angehörige erfolgen.

 

Impfungen

Sollten Sie eine Auffrischungsimpfung oder eine Grundimmunisierung benötigen, kann dies natürlich in der Ordination durchgeführt werden. Wir beraten Sie gerne. Einige Impfstoffe sind in der Ordination lagernd (Diphterie-Tetanus-Pertussis-Polio, FSME für Erwachsene und Kinder, Pneumokokken, Herpes Zoster Imfpung) andere Impfstoffe müssen Sie in der Apotheke kaufen und in die Ordination mitbringen. Die Impfstoffe bzw. die Impfgebühr laut Empfehlung der österreichischen Ärztekammer müssen in der Ordination bar bezahlt werden. (Bei Impfungen handelt es sich um keine Kassenleistung!) Impfungen im Rahmen des kostenlosen Impfprogramms für Kinder werden in der Ordination nicht durchgeführt.

In der Ordination finden keine Beratungen bezüglich notwendiger Reiseimpfungen außerhalb Europas statt, bitte wenden Sie sich hierfür an Ordinationen für Reise- und Tropenmedizin.
 

Atteste und Bescheinigungen


Atteste und Bescheinigungen (Pflegefreistellungen, Gesundheitsbestätigungen für Berufsausübung oder Hobbysport, Patientenverfügung, Erwachsenenvertretung, Reise- und Stornoversicherung, Bestätigungen für Versicherungen u.v.m.) werden nicht von der Krankenkasse übernommen und werden je nach Aufwand privat verrechnet. Manche Atteste benötigen zusätzliche Untersuchungen wie z.B. sportmedizinische Untersuchung oder ein Belastungs-EKG, daher können nicht alle Atteste in der Ordination durchgeführt werden. Wir bitten Sie daher vor Vereinbarung eines Termins um Rücksprache über die Durchführbarkeit.
 

Hausbesuche


Bei akuten schweren Erkrankungen oder Bettlägerigkeit besteht nach Rücksprache die Möglichkeit eines Hausbesuches. Um einen Hausbesuch zu vereinbaren rufen Sie bitte während der Ordinationszeiten bei uns an.

Bitte bedenken Sie, dass jeder Hausbesuch gegenüber Ihrer Krankenkassa medizinisch begründbar sein muss.

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