top of page

Führerscheinuntersuchung

Führerscheinuntersuchung.png

Führerscheinuntersuchung


Vor der Erteilung einer Lenkerberechtigung hat der Antragsteller der Behörde ein ärztliches Gutachten vorzulegen, dass er zum Lenken von Kraftfahrzeugen gesundheitlich geeignet ist. Das Gutachten darf zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 18 Monate sein und ist von einem in die Ärzteliste eingetragenen sachverständigen Arzt gemäß §34 zu erstellen.

 

Was ist zur Untersuchung mitzubringen?

  • Gültiger amtlicher Lichtbildausweis

  • Brillen- und Kontaktlinsenträger: Brille und Kontaktlinsen incl. Aufbewahrungsbehälter zur Untersuchung mitbringen. Bei der Untersuchung wird der Visus mit und ohne Hilfsmittel bestimmt.

  • Brillenglasträger der Gruppe 2 (C,C1,C1E,CE,D1,D1E,D,DE) benötigen eine Brillenglasbestimmung (Nachweis über Dioptrien der Brillengläser, beim Optiker erhältlich), die nicht älter als 6 Monate ist

 

Was sind die Kosten der Untersuchung:

 

  • 35 € für die Untersuchung der Gruppe 1 (A B, BE und F)

  • 50 € für die Untersuchung der Gruppe 2 (C1, C, C1E, CE, D, DE)

  • 30 € für Verlängerungsuntersuchung der Gruppe 2 (C1, C, C1E, CE, D, DE)


Das Honorar für die gewünschte Leistung ist im Voraus in bar zu entrichten.
Terminvereinbarung unter: Telefon: 01/280 29 34

bottom of page